Steuern, Gebühren und Hebesätze in der Gemeinde Bomlitz
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 375 %
Grundsteuer B (für Grundstücke): 375 %
Gewerbesteuer: 410 %
Müllabfuhrgebühren: Abfallwirtschaft Heidekreis
Frischwasser: 1,391 Euro je Kubikmeter
Schmutzwasser: 3,12 Euro je Kubikmeter
Niederschlagswasser: 0,40 Euro je qm bebaute/befestigte Fläche, mindestens 32,00 Euro
Vergnügungssteuer: 10 Prozent von elektronisch gezählter Bruttokasse
Hundesteuer: Für den ersten Hund 60,00 Euro,
für den zweiten Hund 90,00 Euro,
für den dritten Hund 120,00 Euro,
für jeden gefährlichen Hund 612,00 Euro.
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bomlitz sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Festgestellt wird die Gefährlichkeit eines Hundes durch das Veterinäramt.
Gebühren für die Benutzung der Kindergärten
Die Gebühren betragen je nach Einkommen zwischen 74 Euro und 159 Euro für die Betreuung in einer Vormittags- oder Nachmittagsgruppe.
Die Gebühren für die Betreuung in einer Ganztagsgruppe betragen zwischen 148 Euro und 305 Euro.
Verpflegungspauschale
Unabhängig von der Einrichtung werden für jedes Kind 3 Euro Verpflegungspauschale berechnet.