Steuern, Gebühren und Hebesätze in der Gemeinde Bomlitz

 

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 375 %

Grundsteuer B (für Grundstücke): 375 %

Gewerbesteuer: 410 %

 

Müllabfuhrgebühren: Abfallwirtschaft Heidekreis

 

Frischwasser: 1,391 Euro je Kubikmeter

Schmutzwasser: 3,12 Euro je Kubikmeter

Niederschlagswasser: 0,40 Euro je qm bebaute/befestigte Fläche, mindestens 32,00 Euro

 

Vergnügungssteuer: 10 Prozent von elektronisch gezählter Bruttokasse

 

Hundesteuer:          Für den ersten Hund             60,00 Euro,

                                für den zweiten Hund           90,00 Euro,

                                für den dritten Hund             120,00 Euro,

                                für jeden gefährlichen Hund 612,00 Euro.

Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bomlitz sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Festgestellt wird die Gefährlichkeit eines Hundes durch das Veterinäramt.

 

Gebühren für die Benutzung der Kindergärten

 Die Gebühren betragen je nach Einkommen zwischen 74 Euro und 159 Euro für die Betreuung in einer Vormittags- oder Nachmittagsgruppe.

Die Gebühren für die Betreuung in einer Ganztagsgruppe betragen zwischen 148 Euro und 305 Euro.

 

Verpflegungspauschale

Unabhängig von der Einrichtung werden für jedes Kind 3 Euro Verpflegungspauschale berechnet.